Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Erbringung von Leistungen durch Social Trademark gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Social Trademark nicht an, es sei denn, Social Trademark stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
(2) Diese AGB gelten auch dann, soweit im Rahmen der Vertragsbeziehung Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, ohne dass jeweils gesondert auf diese AGB hingewiesen wird.
(3) Kunden sind ausschließlich Unternehmen oder natürliche Personen, die Social Trademark überwiegend mit der Erbringung von Leistungen beauftragen, die ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Vertragsgegenstand
(1) Social Trademark berät und unterstützt den Kunden mit Know-how und technischen Mitteln bei seiner Kommunikation und Interaktion mit Dritten über unterschiedliche Kanäle, um seine Bekanntheit und Reputation zu steigern. Hierzu erbringt Social Trademark verschiedene Leistungen, die jeweils im individuellen Vertrag („Vertrag“) mit dem Kunden vereinbarten werden.
(2) Die nachfolgenden Regelungen gelten in Ergänzung und zur Konkretisierung der Vereinbarungen im Vertrag. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen im Vertrag den Bestimmungen aus diesen AGB vor.
(3) Im Rahmen der Vertragsbeziehung kann der Kunde weitere Beratungs- und sonstige Leistungen von Social Trademark mündlich, schriftlich, per E-Mail oder im Control Center anfordern. Diese Aufträge können von Social Trademark ausdrücklich oder durch Erfüllung angenommen werden. Soweit nicht im Einzelfall gesondert vereinbart oder im Folgenden anderweitig geregelt, werden diese Leistungen bei Annahme und Durchführung von Social Trademark nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen erbracht.
3. Social Trademark Pages
(1) Soweit die Parteien eine Vereinbarung über den Aufbau und Betrieb einer Social Trademark Page (z.B. Expertenpage, Themenportal) – jeweils im Folgenden „Page“ -vereinbart haben, erbringt Social Trademark die im Vertrag vereinbarten Leistungen für den Aufbau/die Einrichtung und den Betrieb der Page.
(2) Der Aufbau/Einrichtung der Page umfasst im vereinbarten Umfang die beratende Unterstützung des Kunden hinsichtlich einer Content-Strategie und deren Umsetzung, die technische Einrichtung der Page sowie ggf. der relevanten Social Media Accounts. Die Domainregistrierung wird auf gesonderten Wunsch durch Social Trademark durchgeführt.
(3) Social Trademark stellt dem Kunden ebenso einen Zugang zu einem individuellen Online-Control-Center/Dashboard („Control Center“) zur Verfügung, über das der Kunde insbesondere Reports und Statistiken (z.B. Auswertungen zu Besuchern oder Seitenaufrufen) abrufen sowie die Herstellung neuer Inhalte und sonstige kostenpflichtige Leistungen anfordern kann. Zu diesem Zweck stellt Social Trademark dem Kunden persönliche Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für die Anmeldung zum Control Center zur Verfügung. Eine Multi-User-Nutzung muss gesondert vereinbart werden.
(4) Die Page wird ausschließlich auf einem durch Social Trademark oder von einem Subunternehmer betriebenen Serversystem gehostet und mit der Domain des Kunden konnektiert. Social Trademark trägt Sorge für die technische Wartung des Serversystems und der Page sowie deren notwendigen technischen Weiterentwicklungen.
(5) Die Page umfasst einen standardisierten grafischen und technischen Aufbau und standardisierte Funktionalitäten. Individuelle technische und/oder grafische Anpassungen oder ergänzende Funktionalitäten sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(6) Die inhaltliche Pflege der Page (Einstellung und Bearbeitung von Inhalten, Auswahl von Fotos, etc.) wird von Social Trademark vergütungspflichtig nach Aufwand erbracht, wobei der Kunde die Option hat, diese Pflege selbständig durchzuführen.
(7) Social Trademark gewährleistet eine Verfügbarkeit der Page im Internet von 97 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf 365 Kalendertage abzüglich der Zeit für dem Kunden mitgeteilten Wartungsarbeiten. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen von Netzen, Leitungen oder Rechnern von Dritten, die nicht im Verantwortungsbereich von Social Trademark stehen, unverschuldete Stromausfälle oder sonstige Fälle höherer Gewalt sowie sonstige Störungen, die nicht von Social Trademark zu verantworten sind.
(8) Der Kunde wird als Anbieter der Page im Sinne des Telemediengesetzes sowie Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV genannt.
4. Schulungen, Workshops, Fotoshootings
(1) Die Vergütung für vereinbarte Schulungen, Workshops oder Fotoshootings erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen, wenn nicht eine Pauschalvergütung vereinbart wurde.
(2) Bei einer Absage von Schulungen, Workshops oder Shootings des Kunden, für die ein Pauschalpreis vereinbart wurde, die 10 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, kann Social Trademark – soweit nicht ein anderes vereinbart wurde – ein Ausfallhonorar von 75 % der vereinbarten Vergütung beanspruchen. Bei einer Absage des Kunden 24 Stunden vor dem Termin kann Social Trademark die volle vereinbarte Vergütung beanspruchen, vor allem wenn die Beauftragung eines Dritten erfolgte.
5. Digitale Marketingmaßnahmen
(1) Soweit die Parteien den Newsletterversand oder sonstige E-Mail-Marktingmaßnahmen vereinbart haben, stellt Social Trademark für diese Maßnahmen eine technische Infrastruktur zur Verfügung und führt die Maßnahmen für den Kunden in dessen Namen durch. Der Kunde kann eigene Empfängeradressen zur Verfügung stellen. Eine Anmeldung für den Newsletter oder sonstige Marketingmaßnahmen wird den Nutzern durch Einbindung entsprechender Anmeldeformulare in die Page des Kunden ermöglicht.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, nur E-Mail-Adressen und Kontaktdaten solcher Adressaten zur Verfügung zu stellen, die einem Empfang von E-Mails oder sonstigen digitalen Mitteilungen ausdrücklich zugestimmt haben. Die von Social Trademark verwendeten Mailingprogramme verfügen über ein sog. Double-Opt-In-Verfahren, welches die Bestätigung der Anmeldung zum Newsletterversand des Kunden umfasst.
(3) Sofern sich während/nach dem Versand von E-Mail-Newslettern oder sonstigen digitalen Mitteilungen des Kunden herausstellt, dass diese zu Beschwerden von Dritten führen, insb. zu Missbrauchsmeldungen oder zu SPAM-Meldungen, ist Social Trademark berechtigt, den zukünftigen Versand des Newsletters oder Mitteilungen auszusetzen, bis die Störungen beseitigt sind.
(4) Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe seiner Adress- bzw. Kontaktdaten von Social Trademark verlangen. Spätestens jedoch nach Ende einer Vereinbarung über die Durchführung des Newsletterversands oder eine sonstigen Maßnahme, wird Social Trademark die Adress- bzw. Kontaktdaten der Empfänger umgehend an den Kunden herausgeben und auf den eigenen Systemen löschen.
(5) Der Kunde hat die Inhalte der Newsletter oder sonstigen Mitteilungen, soweit diese von Social Trademark erstellt werden, zur Freigabe zu prüfen. Der Kunde ist für diese Inhalte nach Freigabe sowie für eigene Inhalte allein verantwortlich. Der Versand wird im Namen und mit den Anbieterdaten des Kunden durchgeführt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Zugangsdaten
(1) Der Kunde ist zur notwendigen Mitwirkung bei der Erfüllung der Leistungen von Social Trademark verpflichtet, insbesondere bei dem Aufbau/Einrichtung der Page sowie bei der Konzeption, Umsetzung und Durchführung von Leistungen. Hierbei wird der Kunde bei Tests, Entwurfspräsentationen und sonstigen abzustimmenden Sachverhalten im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung und Entscheidung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche sind Social Trademark jeweils unverzüglich mitzuteilen. Soweit Inhalte für den Aufbau/Einrichtung der Page vom Kunden geliefert werden müssen, hat der Kunde diese während der Einrichtungsphase bereitzustellen. Social Trademark ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität zu prüfen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart und soweit notwendig, wird der Kunde Personen- und Unternehmensinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Beiträge und Informationen (im folgenden „Inhalte“) zur Erfüllung der Leistungen von Social Trademark liefern und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Inhalte sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte und Freigabeerklärungen Dritter zu liefern. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit überlassener Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich.
(3) Der Kunde ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten zum Control Center gegenüber Dritten verpflichtet. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sofern der Kunde Kenntnis davon erlangt oder Anlass zu der Vermutung hat, dass Unbefugte Zugang zu seinen Zugangsdaten erlangt haben, hat der Kunde die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und Social Trademark umgehend hierüber informieren.
(4) Soweit Inhalte von Social Trademark für den Kunden erstellt werden, hat der Kunde diese auf die inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und freizugeben. Social Trademark ist für inhaltliche Fehler nach Freigabe oder Nutzung durch den Kunden nicht verantwortlich.
7. Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Der Kunde ist für seine Inhalte auf der Page selbst verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm auf der Page veröffentlichten Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere, es zu unterlassen, Inhalte zu veröffentlichen, die in irgendeiner Form gegen Schutzrechte Dritter verstoßen, insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- und sonstiger Rechte Dritter.
(2) Ebenso hat es der Kunde zu unterlassen, durch Art und Weise der Veröffentlichung von Inhalten gegen das Strafgesetzbuch oder sonstige Gesetze zu verstoßen. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung von ehrverletzenden, falschen oder ehrenrührigen Tatsachen.
(3) Social Trademark behält sich vor, rechtswidrige Inhalte und sonstige ehrverletzende, herabwürdigende, rassistische oder jugendgefährdende Inhalte bzw. Inhalte, die Rechte Dritter verletzen ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Gleiches gilt, wenn Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegenüber Social Trademark anzeigen. Eine allgemeine oder dauernde Prüfungsverpflichtung von Social Trademark besteht jedoch nicht.
(4) Verstößt der Kunde wiederholt gegen die vorstehenden Verpflichtungen und stellt diese nach Hinweis von Social Trademark nicht ab oder wiederholt diese, ist Social Trademark berechtigt, den Vertrag über den Betrieb der Page fristlos zu kündigen.
8. Nutzungsrechte
(1) Social Trademark gewährt dem Kunde ein einfaches, nicht-unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht, das von Social Trademark zur Verfügung gestellte Control Center, die Page sowie die ihm zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur während der Vertragslaufzeit im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Das Recht ist beschränkt auf die Dauer des Vertrages über diese Leistungen. Diese Nutzungsberechtigung umfasst nicht die Berechtigung, die Page auf eigenen Rechnern oder Rechnern von Dritten zu betreiben. Eine Herausgabe etwaiger Objekt- und Quellcodes wird nicht geschuldet.
(2) Sofern lizenzfreie („royalty-free“) Werke von Drittanbietern (z.B. Fotos, Filme, Gestaltungen) von Social Trademark in der Page verwendet werden, werden die Nutzungsrechte entsprechend der Lizenzbestimmungen der jeweiligen Anbieter eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Werke außerhalb der Page zu nutzen und Urhebernennungen zu löschen oder zu verändern.
(3) Darüber hinaus überträgt Social Trademark dem Kunden an für diesen exklusiv erstellten Inhalten für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die exklusiven und örtlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten. Der Kunde ist berechtigt, die Rechte an diesen Inhalten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen und/oder zur Auswertung zu überlassen und/oder deren Weiterübertragung zu gestatten.
(4) Die Rechteeinräumung bzw. -übertragung erfolgt mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
(5) Der Kunde räumt Social Trademark für die Dauer des Vertrags und zum Zwecke der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen die einfachen, nicht-unterlizenzierbaren, nicht übertragbaren sowie unentgeltlichen Nutzungsrechte an seinem Namen, Unternehmenskennzeichen, Logos, seine(n) Domain-Namen sowie den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten und Daten ein. Die Rechteeinräumung erstreckt sich auch auf jegliche ggf. erforderlichen persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen betroffener Personen (z.B. Recht am eigenen Bild, Namensrecht) sowie auf alle weiteren bestehenden oder noch entstehenden gewerblichen Schutzrechte, soweit diese zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
(6) Der Kunde garantiert Social Trademark bei Ablieferung von Informationen und/oder Materialien für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, sämtliche für die vertragsgegenständliche Verwertung erforderlichen Rechte zu besitzen. Ferner garantiert der Kunde, alle erforderlichen Einwilligungen Dritter eingeholt zu haben.
(7) Social Trademark ist berechtigt, mit der Tätigkeit für den Kunden zur Eigenwerbung in allen Medien zu werben und die Zusammenarbeit zu veröffentlichen.
9. Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils zum Abrechnungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Die Vergütung für den Aufbau/die Einrichtung der Page sowie die monatliche Vergütung für den Betrieb der Page für das erste Vertragsjahr ist zu 50 % mit Vertragsunterzeichnung und zu 50 Prozent mit Onlineschaltung der Page fällig und zahlbar.
(4) Die monatliche Vergütung für die Bereitstellung der Page ab dem zweiten Vertragsjahr wird für das jeweilige Jahr im Voraus berechnet und ist mit Beginn des zweiten Vertragsjahres fällig und zahlbar.
(5) Die nach Aufwand abrechenbare Leistungen werden mit dem vom Kunden erworbenen Stundenkontingent verrechnet.
(6) Soweit für Leistungen von Social Trademark eine Pauschalvergütung vereinbart wird, ist die Vergütung zur 50 Prozent mit Auftragserteilung und zu 50 Prozent nach Erbringung der Leistungen zu zahlen.
(7) Soweit der Kunde die aufgebaute/eingerichtete und online gestellte Page nicht nutzt, lässt dies den Vergütungsanspruch von Social Trademark für den Aufbau bzw. Betrieb der Page unberührt.
(8) Verzögert sich die Onlineschaltung der Page aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. unterlassene Mitwirkung, keine Bereitstellung von Inhalten, etc.) um mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss, so ist Social Trademark berechtigt, die ausstehende anteilige Vergütung für den Aufbau/Einrichtung der Page sowie für den Betrieb, fällig zu stellen und abzurechnen.
(9) Der Kunde erhält eine anteilige Gutschrift über die im Voraus gezahlte monatliche Bereitstellungsvergütung, wenn er nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag über die Page unterjährig ordentlich kündigt.
(10) Kündigt Social Trademark den Vertrag über die Page aus wichtigem Grund fristlos, der in einem Verhalten des Kunden begründet ist, ist Social Trademark berechtigt, die anteilige Bereitstellungsvergütung bis zum Ablauf der Frist einer ordentlichen Kündigung zu beanspruchen.
(11) Bedingung für die Auszahlung eines Guthabens ist die vollständige Erfüllung sonstiger Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Social Trademark. Social Trademark ist berechtigt, das Guthaben mit entsprechenden eigenen Forderungen gegen den Kunden zu verrechnen.
(12) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Social Trademark anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Stundenkontingente
(1) Der Kunde kann Stundenkontingente in dem von Social Trademark angebotenen Umfang erwerben.
(2) Social Trademark erbringt Leistungen nach vergütungspflichtigem Aufwand nur, wenn der Kunde Stundenkontingente im Voraus erworben und bezahlt hat.
(3) Soweit der Kunde eine bestimmte Leistung im Control Center beauftragen möchte, wird der voraussichtliche Aufwand für diese Leistung dort angezeigt bzw. dieser dem Kunden mitgeteilt.
(4) Erbrachter Leistungsaufwand wird im Control Center angezeigt und mit dem Kontingentguthaben des Kunden verrechnet. Dem Kunden wird der jeweils aktuelle Stand seines Stundenkontingents im Control Center angezeigt.
(5) Besteht bei Vertragsende ein Guthaben aus erworbenen Stundenkontingenten, so kann der Kunde keine Auszahlung des Guthabens beanspruchen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, das Guthaben für gesondert mit Social Trademark zu vereinbarende Leistungen zu nutzen.
(6) Social Trademark kann eine Leistungserbringung nach Aufwand verweigern, wenn der Kunde sein erworbenes und bezahltes Stundenkontingent verbraucht hat.
11. Fremdleistungen, Reisekosten
(1) Fremdleistungen zur Leistungserbringung (z.B. Google oder Social Ads) werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Kunden vergeben. Der Kunde stellt Social Trademark von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei. Social Trademark kann die Kosten der Fremdleistungen vorab dem Kunden in Rechnung stellen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reisekosten von Social Trademark gegen Vorlage von Rechnungen bzw. Belegen vom Kunden vergütet (Bahn: 2. Klasse; Flug: Economy Class; Pkw: mit 30 Cent pro Km entsprechend der deutschen steuerrechtlichen Regelungen; Hotel: bis 130.- Euro/Nacht zzgl. etwaige MwSt.). Reisezeiten sind mit 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes zu vergüten. Darüber hinausgehende Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von diesem zu erstatten.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Vertrag über eine Page auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Online-Schaltung der Page. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Darüber hinaus kann der Vertrag über eine Page von beiden Parteien fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der beiden Parteien den Vertrag verletzt und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen durch die andere Partei gesetzten Frist behebt.
(3) Jedwede Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
(4) Mit Beendigung des Vertrages über die Page – gleich aus welchem Grund – enden sämtliche dem Kunden eingeräumten einfachen Nutzungsrechte sofort und automatisch. Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zum Control Center gesperrt. Außerdem erhält der Kunde von Social Trademark einen XML-Export sämtlicher Inhalte ohne jedoch die von Social Trademark erworbenen Bildrechte. Sofern die bestehende Domain-Struktur im neuen System unverändert bleibt, sind alle URLs und Verlinkungen weiterhin gültig. Falls eine andere Domain-Struktur verwendet wird, muss der Kunde Weiterleitungen im neuen System einrichten, damit keine Beeinträchtigungen bei Google entstehen. Nicht übergeben werden lizenzfreie Werke von Drittanbietern, die Social Trademark in die Page eingebunden hat.
(5) Soweit sonstigen Leistungen auf Dauer (z.B. Monitoring, Marketingkampagnen, etc.) vereinbart wurden, können diese Vereinbarungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von jeder Partei gekündigt werden, soweit nicht eine feste Laufzeit oder anderweitige Kündigungsfrist vereinbart wurde.
13. Gewährleistung, Haftung
(1) Bei Beratungsleistungen von Social Trademark für den Kunden, ist der Kunde für die von ihm praktizierte Nutzung, Verwertung und Umsetzung der von Social Trademark erbrachten Beratungsergebnisse selbst verantwortlich. Social Trademark gewährleistet nicht den Erfolg ihrer Beratungsleistungen. Gleiches gilt für den Erfolg der Page, welcher im besonderen Maße von dem Engagement und Aktivitäten des Kunden abhängig ist, insbesondere durch die von ihm eingestellten Inhalte. Social Trademark wird sich bemühen, die Bekanntheit des Kunden zu steigern, insbesondere bei Suchanfragen zu seinen Themen eine vordere Platzierung in Suchmaschinen zu erreichen. Social Trademark steht hierfür jedoch nicht ein bzw. gewährleistet nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg ihrer Leistungen.
(2) Hinsichtlich der gestalterischen, textlichen und sonstigen kreativen Ausarbeitung und Umsetzung von Leistungen hat Social Trademark im Rahmen der Vorgaben des Kunden Gestaltungsfreiheit.
(3) Die Haftung von Social Trademark für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) Social Trademark gewährleistet nicht die Schutz- und Eintragungsfähigkeit ihrer Leistungen und Werke, steht jedoch dafür ein, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(5) Im Übrigen haftet Social Trademark bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
(6) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Social Trademark nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von Social Trademark auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
14. Datenschutz
Sofern Social Trademark im Rahmen der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten speichert und verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. DSGVO.
15. Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag sowie auf alle in diesem Zusammenhang entstehenden Rechtstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich seiner Wirksamkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
(3) Bei etwaigen Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die Bestimmungen des Vertrags vor.
(4) Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB – inklusive dieser Schriftformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen des Vertragsverhältnisses berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entspricht. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: März 2016